Vereinssatzung


§1 Name und Sitz

 

 

 

1)   Der Verein führt den Namen DC City Löwen. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.

 

 

 

2)   Der Verein hat seinen Sitz in  66440 Blieskastel, Neunkircher Straße 55.

 

 

 

§2 Zweck

 

 

 

1)   Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Dartsports mit allen dem Verein zur Verfügung stehenden Mitteln.

 

 

 

§3 Mitgliedschaft

 

 

 

1)   Mitglieder des Vereins können alle volljährigen Personen werden, die einen schriftlichen Aufnahmeantrag beim Vorstand des Vereins gestellt haben.

 

 

 

2)   Minderjährige können ab dem 16. Lebensjahr mit Einwilligung der Eltern Mitglied des Vereins werden.

 

 

 

§4 Ende der Mitgliedschaft

 

 

 

1)   Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Den Ausschluss, beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von einem Drittel der anwesenden Mitglieder.

 

 

 

§5 Mitgliedsbeiträge

 

 

 

1)   Von den Mitgliedern wird rückwirkend mit dem 01.01.2016 ein Beitrag in Höhe von

 

5,00 Euro pro Monat erhoben.

 

 

 

2)   Der Beitrag kann, Bar im Voraus für 1 Jahr am Anfang des Jahres, in Höhe von 5,00 Euro pro Monat, also insgesamt 60,00 Euro beim Kassenwart oder per Dauerauftrag oder Bankeinzug viertel jährlich in Höhe von 5,00 Euro pro Monat, also insgesamt 15,00 Euro gezahlt werden.

 

 

 

§6 Organe des Vereins

 

 

 

1)   Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

 

 

 

 

 

§7 Vorstand

 

 

 

1)   Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem Pressewart, dem Sportwart und dem Beisitzer.

 

 

 

2)   Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. oder 2. Vorstand.

 

 

 

§8 Amtsdauer und Beschlussfassung des Vorstandes

 

 

 

1)   Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt. Der Vorstand bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl des neuen Vorstandes im Amt.

 

 

 

2)   Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich einberufen werden müssen.

 

 

 

§9 Mitgliederversammlung

 

 

 

1)   Mindestens einmal im Jahr, möglichst zu Beginn eines Kalenderjahres, findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Zu dieser Mitgliederversammlung wird zwei Wochen zuvor durch Bekanntmachung in den Blieskasteler Nachrichten eingeladen, desweiteren wird ein Schreiben über die Einladung zur Mitgliedsversammlung im Vereinsheim zur Verfügung gestellt.

 

 

 

2)   Die Mitgliederversammlung beschließt vor allem über die Beiträge, die Entlastung und die Wahl des Vorstandes sowie über Satzungsänderungen.

 

 

 

3)   Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder schriftlich einzuberufen.

 

 

 

4)   Die Mitgliedsversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit eines Drittels der gesamten Mitglieder des Vereins. Mitglieder sind erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres stimmberechtigt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

 

 

 

§10  Beurkundung der Beschlüsse der Vereinsorgane

 

 

 

1)   Über die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und dem Schriftführer und dem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnen ist.

 

 

 

 

 

§11 Auflösung

 

 

 

1)   Die Auflösung des Vereins, kann nur mit einer besonderen, zu diesem Zweck und mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversamm- lung mit einer Mehrheit von einem Drittel  der erschienen Mitglieder beschlossen werden.

 

 

 

§12 Datenschutz

 

 

 

1)   Der Verein verpflichtet sich dazu, zur Veröffentlichung von Bildern oder Kontaktdaten schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Mitglieds einzuholen.

 

 

 

2)   Sämtliche Bilder die bei Veranstaltungen gemacht werden, auf denen dritte oder unbeteiligte Personen zu sehen sind, werden von §12.1 ausgeschlossen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf diese Bilder

 

 

 

3)   Jedes Mitglied, das diese Einverständniserklärung unterschreibt, stimmt zu, dass Bilder oder andere Daten zu vereinsinternen Zwecken genutzt werden dürfen.